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Anwaltsgebühren :
Für die Erstberatung wird ein Pauschalhonorar berechnet.
Die Höhe der anfallenden Gebühren für die außergerichtliche und / oder gerichtliche Vertretung
richtet sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) und wird beim Erstgespräch besprochen.
Sofern sie rechtsschutzversichert sind, besteht die Möglichkeit, dass die Rechtsschutzversicherung
die Kosten der Rechtsverfolgung übernimmt.
Um diese Möglichkeit zu prüfen, sollten sie deshalb zum Erstgespräch die Unterlagen
ihrer Rechtsschutzversicherung mitbringen.
Falls ihr Einkommen niedrig ist und sie kein Vermögen besitzen oder SGB - II Leistungen beziehen,
haben sie möglicherweise Anspruch auf Beratungs- und Prozesskostenhilfe.
Um den Anspruch auf Beratungs- / Prozesskostenhilfe prüfen zu können, bringen sie bitte einen
Einkommensnachweis bzw. einen Nachweis über den Bezug von Sozialleistungen mit.